KreuzfahrtK8Q174
Oman & Vereinigte Arabische Emirate

Oman Rundreise & Kreuzfahrt mit Celestyal Discovery ab/an Abu Dhabi

Termine & Preise

Reisebeschreibung

Vom Wüstenpfad aufs Sonnendeck

Erleben Sie zunächst auf einer Rundreise den ursprünglichen Oman mit grünen Wadis, bunten Souqs und der stillen Weite der Wahiba-Wüste. Im Anschluss entdecken Sie an Bord der Celestyal Discovery die Glanzlichter des Persischen Golfs. Ob Schildkröten am Strand, Wildlife auf Sir Bani Yas oder die schillernde Skyline von Dubai – diese Reise vereint unvergessliche Abenteuer, Kultur und Komfort.

Reisemerkmale

HochseekreuzfahrtenKombinationsreisen

Highlights

  • Magisches Morgenland – Rundreise durch den Oman
  • Kreuzen zu den Metropolen des Orient: Dubai, Doha & Khasab
  • Eine Nacht unter Sternen – Übernachtung im Herzen der Wahiba Wüste
  • Nächtliche Beobachtung nistender Meeresschildkröten im Schildkrötenreservat Ras Al Jinz
  • Gut vernetzt dank inkludiertem WLAN an Bord
  • Trinkgelder inklusive – keine versteckten Kosten an Bord
  • Sir Bani Yas: Naturinsel mit Safari-Möglichkeit

Reiseverlauf

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Inklusivleistungen

Erlebnisse vor Ort

  • Halbtagestour in Muscat inkl. Besuch der Grand Mosque (Tag 2)
  • Bootsfahrt (ca. 2 Studen) entlang der Küste von Muscat (Tag 2)
  • Jabrin Castle, Bahla Fort (UNESCO-Weltkulturerbe), Dorf Al Hamra und Jebel Sham Canyon (Tag 3)
  • Besuch von Nizwa, der ehemaligen Hauptstadt des Oman, das Ruinendorf Al Manzifat und Wahiba Wüste (Tag 4)
  • Übernachtung in der Wahiba Wüste (Tag 4)
  • Besuch des Wadi Bani Khalid, der Küstenstadt Sur und des Ras AI Jinz Schildkrötenreservats (Tag 5)
  • Besuch der Wadi Tiwi und Bimmah Sinkhole (Tag 6)

Zug zum Flug

Zusätzlich zu dieser Reise erhalten Sie in Kooperation mit der Deutschen Bahn AG ohne Aufpreis Zug zum Flug-Tickets (2. Klasse inklusive ICE-Nutzung, nur gültig innerhalb Deutschlands). Hierfür erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen Gutscheincodes, die in ein Ticket umgewandelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass der Zug zum Flug Vorteil nur für Anreisen bis zum 30.04.2026 gilt. Detaillierte Informationen erhalten Sie unter https://www.berge-meer.de/service/zug-zum-flug.

Wunschleistungen

  • Zuschlag Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung pro Person
    • Innenkabine 900 €
    • Außenkabine 1.000 €
    • Balkonkabine 1.600 €
    • Suite 1.800 €
  • Halbpension im Hotel in Abu Dhabi nach der Kreuzfahrt pro Person 25 €
  • Mittagessen in einem lokalen Restaurant (Tag 5) pro Person 20 €

Wenn Sie eine Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline.

Reiseschutz mit HanseMerkur

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseschutzes, falls Sie nicht bereits ausreichend versichert sind. Denn im Notfall können Sie mit einer Versicherung viel Geld sparen, falls z.B. ein Krankenrücktransport oder eine Stornierung nötig wird, weil Ihnen oder Ihren Angehörigen zu Hause etwas passiert.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.berge-meer.de/service/reiseversicherung.

Unterkunft

Ihre 3-/4-Sterne-Hotels (Landeskategorie) während der Rundreise

Die Hotels verfügen alle über Rezeption, Lobby, Bar und teilweise Restaurant.

Die Doppelzimmer (min. 1 Vollzahler/max. 2 Vollzahler) sind mit Bad oder Dusche/WC ausgestattet.

Beispielunterkünfte

Muscat

Muscat Holiday Hotel

****

Nizwa

Al Diyar Hotel

***

Wahiba

Arabian Oryx Camp

Ras al Hadd

Turtle Beach Resort

***

Abu Dhabi

City Season Al Hamra

****

Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.

Termine & Preise

Preis aufsteigend
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Bitte beachten Sie, dass die Kabinenverteilung der Reederei obliegt.

Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, die Reise frühzeitig, jedoch bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen.

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Persönliche Ausgaben, wie z. B. Premium Getränke, Landausflüge, Wellness

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

Mehr erfahren

Oman

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.

Vereinigte Arabische Emirate

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Das Geschlecht der Reisenden muss im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen sein, da ansonsten die Einreise verweigert wird. Es kann auch zu Problemen kommen, wenn das Geburtsdatum im Pass zum Beispiel mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild gültig und wenn nicht verlängert.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person einreisen.

Katar

Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Inhaber eines vorläufigen Reisepasses müssen vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Alleinreisende Minderjährige, die mit ihrem Kinderreisepass reisen, benötigen ein Visum für die Einreise nach Katar, das vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Doppelstaatsbürger:
Staatsbürgern mit arabischen Migrationshintergrund wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft von Katar hinsichtlich eines Visums zu informieren. In der Vergangenheit wurde ihnen in Einzelfällen, ohne Angaben von Gründen, die Einreise verweigert.

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Einreise auf dem Seeweg:
Alle Passagiere erhalten nach Ankunft eine kostenfreie Visabefreiung (Visa Waiver). Dies gilt nicht für Inhaber von vorläufig ausgestellten Reisepässen.

Oman

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen erhalten Reisende ein kostenloses Visum bei Einreise.

Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen benötigen Sie ein vorab beantragtes Visum. Dieses können Sie online über folgenden Link beantragen und ist ab Genehmigung 30 Tage lang gültig.: https://evisa.rop.gov.om

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft

Vereinigte Arabische Emirate

Visabestimmungen

Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Weiter- oder Rückflugticket

Katar

Visabestimmungen

Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Gemeinsames Visum für Katar und Oman:
Bei der Ankunft kann ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden, das für Aufenthalte in Katar und im Oman berechtigt ("Tourist Joint Visa for Qatar and Oman"). Dieses Visum ist für 30 Tage gültig. Es ermöglicht die mehrfache Einreise in beide Länder und kann gegen eine Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden.

Hinweis:
Reisende mit einem vorläufigen Reisepass müssen ein Visum vor der Reise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben

Oman

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden

Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.

Vereinigte Arabische Emirate

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Katar

Transitvisabestimmungen

Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).

Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden

Reisende, die im Vorfeld einen Aufenthalt arrangieren, sog. "Stopover Paid by Carrier" (STPC) , können mit einem mindestens 3 Monate gültigen Reisepass den Flughafen verlassen.

Oman

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Bei dieser Destination gilt eine abweichende Länderliste. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Zielgebiets. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen und kommen verbreitet in Städten vor. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht, jedoch ist eine Impfung möglich. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Versicherung:
Eine Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist erforderlich.

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 19.05.2025 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Vereinigte Arabische Emirate

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Einfuhr von Arzneimitteln:
Die Einfuhr einiger Medikamente ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Eine Einfuhrgenehmigung muss vor der Reise beantragt werden. Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Sie können die Einfuhrgenehmigung online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: https://mohap.gov.ae/en/services/issue-of-permit-to-import-medicines-for-personal-use. Dort können Sie auch nachlesen, welche Medikamente und Inhaltsstoffe eine Genehmigung benötigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 19.05.2025 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

Katar

Gesundheitsbestimmungen

Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Dies gilt für die Einreise aus Infektionsgebieten.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen und kommen verbreitet in Städten vor. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht, jedoch ist eine Impfung möglich. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.

Versicherung:
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ist verpflichtend eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Versicherung muss über eine vom katarischen Gesundheitsministerium anerkannte Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/hirs/insurancecompanies/Pages/default.aspx

Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 19.05.2025 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf

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